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Visa  
  Studenten Visa: Es gibt zwei Arten von Visa: für einen kurzen und einen langen Aufenthalt von länger als drei Monate (einmalige Einreise oder mehrmalige Einreisen). Um ein Visum zu erhalten, müssen bestimmte Dokumente – vollkommen ins Französische übersetzt - beim französischen Konsulat im eigenen Land eingereicht werden.

Einzureichende Dokumente: Die folgenden Dokumente und Übersetzungen sind unverzichtbar für die Studenten, die mehr als 90 Tage in Frankreich bleiben wollen (die Liste variiert ja nach Land).
* Geburtsurkunde
* Scheidungs- oder Heiratsurkunde (je nach Fall)
* komplettes Formular für die Anfrage des Visums
* einen gültigen Pass
* Bescheinigung der finanziellen Mittel (ausreichend für den geplanten Aufenthalt in Frankreich): mindestens € 4550 für ein Jahr, Stipendium und Dauer. Studenten mit Stipendium müssen eine Bescheinigung des Stipendiums vorlegen, zusammen mit einer Bescheinigung der Gültigkeit und dessen Dauer.
* Sozialversicherungsausweis
* Nachweis der Unterkunft
* Bestätigung des Einschreibung an der Universität
* eine Rückkehrbescheinigung ins Herkunftsland (zum Beispiel ein Ticket für eine Rundreise)

Arbeitsvisum: Ausländische Studenten, die in Frankreich arbeiten möchten, müssen in einer Einrichtung eingeschrieben sein, die Sozialversicherung unterstützen kann. EU-Studenten haben das Recht nach Beendigung des Studiums in Frankreich zu arbeiten, müssen jedoch eine provisorische Arbeitserlaubnis beziehen. Alle anderen ausländischen Studenten müssen sich um eine provisorische Arbeitserlaubnis bewerben.

Provisorische Arbeitserlaubnis
: Alle ausländischen Studenten, die nicht der EU angehören, müssen eine provisorische Arbeitserlaubnis beantragen. Diese ist für neun Monate gültig und möglich zu erneuern. Während der Schulferien ist diese nur für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gültig.
Für eine Berechtigung muss man sich persönlich beim Arbeitsamt – DDTEFP – vorstellen. Das Ministerium für Arbeit und Solidarität führt auf seiner Internetseite Links zu allen Zugängen des Arbeitsamtes in Frankreich.

Einzureichende Dokumente:
- Arbeitsvertrag unterschrieben vom Arbeitgeber
- Provisorische Aufenthaltserlaubnis, die den Status als Student erwähnt
- aktueller Studentenausweis
- die Anfrage auf Papier aufgeführt

Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Studenten: Nicht-EU-Studenten müssen direkt zum Ausländeraufnahmezentrum gehen, 13 rue Miollis in Paris. Diese Anfrage muss in den daraufhin folgenden acht Tagen nach Ankunft in Frankreich. Folgende Dokumente müssen im Original vorgezeigt werden und von jedem vier Fotokopien:
- gültiger Pass
- Krankenversicherung
- Medizinisches Attest unterschrieben vom Arzt und bestätigt vom Französischen Konsulat im Heimatland
- Bescheinigung über die Unterkunft (zum Beispiel: Hotel oder Gastfamilie, die Unterkunft bietet)
- schulmäßige Bestätigung
- frankierter Rückumschlag
- erhaltene Arbeitserlaubnis vor der Ankunft (bei Wunsch zu Arbeiten)
- Einverständnis der Eltern (bei unter 18 Jahren)

Versicherung: bei Krankheit, Unfall und Eigenverantwortung muss der Student die Versicherung dafür selbst tragen. Informationen bekommt man bei der Botschaft oder dem Französischen Konsulat. Einige Länder haben ein Abkommen mit Frankreich. Eine Bestätigung der Versicherung ist Pflicht, um eine temporäre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.


 
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