French in France
·Sprachreisen
·Visa
Studieren und Lernen im Ausland • Sprachreisen •
Französisch lernen in Frankreich • Französischkurse
Sprachschulen in Frankreich • Visa für Frankreich •
Sicherheit in Frankreich • Gesundheit in Frankreich •
Unterkunft in Frankreich • Reisebüros • Tourismus
in Frankreich • Übersetzungsbücher und Online-Übersetzer
• Schüler- u. Studentenaustausch • Ausländische
Botschaften in Frankreich und Französische Botschaften im Ausland
Studenten Visa: Es gibt zwei Arten von Visa:
für einen kurzen und einen langen Aufenthalt
von länger als drei Monate (einmalige Einreise
oder mehrmalige Einreisen). Um ein Visum zu erhalten,
müssen bestimmte Dokumente – vollkommen
ins Französische übersetzt - beim französischen
Konsulat im eigenen Land eingereicht werden.
Einzureichende Dokumente:
Die folgenden Dokumente und Übersetzungen sind
unverzichtbar für die Studenten, die mehr als
90 Tage in Frankreich bleiben wollen (die Liste
variiert ja nach Land).
* Geburtsurkunde
* Scheidungs- oder Heiratsurkunde (je nach Fall)
* komplettes Formular für die Anfrage des Visums
* einen gültigen Pass
* Bescheinigung der finanziellen Mittel (ausreichend
für den geplanten Aufenthalt in Frankreich):
mindestens € 4550 für ein Jahr, Stipendium
und Dauer. Studenten mit Stipendium müssen
eine Bescheinigung des Stipendiums vorlegen, zusammen
mit einer Bescheinigung der Gültigkeit und
dessen Dauer.
* Sozialversicherungsausweis
* Nachweis der Unterkunft
* Bestätigung des Einschreibung an der Universität
* eine Rückkehrbescheinigung ins Herkunftsland
(zum Beispiel ein Ticket für eine Rundreise)
Arbeitsvisum: Ausländische
Studenten, die in Frankreich arbeiten möchten,
müssen in einer Einrichtung eingeschrieben
sein, die Sozialversicherung unterstützen kann.
EU-Studenten haben das Recht nach Beendigung des
Studiums in Frankreich zu arbeiten, müssen
jedoch eine provisorische Arbeitserlaubnis beziehen.
Alle anderen ausländischen Studenten müssen
sich um eine provisorische Arbeitserlaubnis bewerben.
Provisorische Arbeitserlaubnis: Alle ausländischen
Studenten, die nicht der EU angehören, müssen
eine provisorische Arbeitserlaubnis beantragen.
Diese ist für neun Monate gültig und möglich
zu erneuern. Während der Schulferien ist diese
nur für einen Zeitraum von höchstens drei
Monaten gültig.
Für eine Berechtigung muss man sich persönlich
beim Arbeitsamt – DDTEFP – vorstellen.
Das Ministerium
für Arbeit und Solidarität führt
auf seiner Internetseite Links zu allen Zugängen
des Arbeitsamtes in Frankreich.
Einzureichende Dokumente:
- Arbeitsvertrag unterschrieben vom Arbeitgeber
- Provisorische Aufenthaltserlaubnis, die den Status
als Student erwähnt
- aktueller Studentenausweis
- die Anfrage auf Papier aufgeführt
Aufenthaltserlaubnis
für Nicht-EU-Studenten: Nicht-EU-Studenten
müssen direkt zum Ausländeraufnahmezentrum
gehen, 13 rue Miollis in Paris. Diese Anfrage
muss in den daraufhin folgenden acht Tagen nach
Ankunft in Frankreich. Folgende Dokumente müssen
im Original vorgezeigt werden und von jedem vier
Fotokopien:
- gültiger Pass
- Krankenversicherung
- Medizinisches Attest unterschrieben vom Arzt
und bestätigt vom Französischen Konsulat
im Heimatland
- Bescheinigung über die Unterkunft (zum
Beispiel: Hotel oder Gastfamilie, die Unterkunft
bietet)
- schulmäßige Bestätigung
- frankierter Rückumschlag
- erhaltene Arbeitserlaubnis vor der Ankunft (bei
Wunsch zu Arbeiten)
- Einverständnis der Eltern (bei unter 18
Jahren)
Versicherung:
bei Krankheit, Unfall und Eigenverantwortung muss
der Student die Versicherung dafür selbst
tragen. Informationen bekommt man bei der Botschaft
oder dem Französischen Konsulat. Einige Länder
haben ein Abkommen mit Frankreich. Eine Bestätigung
der Versicherung ist Pflicht, um eine temporäre
Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.